In Berlin, wenn du zur Zucht ein Gewerbe hast. Auszug: ... Ebensowenig die gewerbsmäßige Hundezucht und –handel, da es sich bei dem für die Hundehaltung erbrachten Aufwand um Betriebsausgaben zur Erzielung von Einnahmen handelt. Weitere Ausnahmen: http://www.berlin.de/sen/finanzen/steue ... und.html#8Chilli hat geschrieben: Das ist ja mal interessant! Ab wann ist ein Hund gewerblich: !
:
Hundesteuer
- Thomas
- Briardexperte
- Beiträge: 3956
- Registriert: 23. Jan 2011, 11:30
- Facebook: Thomas Geh
- Wohnort: Berlin
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 66 Mal
Re: Hundesteuer
Re: Hundesteuer
In Dortmund ist es so:
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:
a) Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden;
b) Hunde, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten werden;
c) Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwandt werden, in der hierfür benötigten Anzahl
Und dann gibt es noch Ermässigungen
1) Für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten
Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf die
Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.
2) Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem
nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegen, erforderlich
sind, ist die Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.
3) Für Hunde, die von Personen gehalten werden, die Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende
(ALG II ohne Zuschlag nach § 24 SGB II) oder Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe
zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen nach dem 3. bzw. 4 Kapitel des SGB
XII erhalten und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten
werden, ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen, jedoch
nur für einen Hund.
4) Für gefährlich Hunde nach § 2 Abs. 3 Buchst. b beträgt die Steuer jährlich 288 Euro, wenn
der Nachweis erbracht wurde, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu
befürchten ist. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung bei einer für den Vollzug des
Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen.
5) Für einen gefährlichen Hund nach § 2 Abs. 3 wird eine Steuerermäßigung nach Abs. 1 - 3
nicht gewährt.
Quelle: steueramt.dortmund.de
Da ich aber laut dem Steuersatz schon alleine vermute, dass Dortmund da wohl eher zu den "härteren" Städten gehört, würde ich bei Euch mal schauen. Vielleicht bekommt Euer Hund ja eine entsprechende befreiung
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:
a) Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden;
b) Hunde, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten werden;
c) Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwandt werden, in der hierfür benötigten Anzahl
Und dann gibt es noch Ermässigungen
1) Für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten
Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf die
Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.
2) Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem
nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegen, erforderlich
sind, ist die Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.
3) Für Hunde, die von Personen gehalten werden, die Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende
(ALG II ohne Zuschlag nach § 24 SGB II) oder Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe
zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen nach dem 3. bzw. 4 Kapitel des SGB
XII erhalten und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten
werden, ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen, jedoch
nur für einen Hund.
4) Für gefährlich Hunde nach § 2 Abs. 3 Buchst. b beträgt die Steuer jährlich 288 Euro, wenn
der Nachweis erbracht wurde, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu
befürchten ist. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung bei einer für den Vollzug des
Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen.
5) Für einen gefährlichen Hund nach § 2 Abs. 3 wird eine Steuerermäßigung nach Abs. 1 - 3
nicht gewährt.
Quelle: steueramt.dortmund.de
Da ich aber laut dem Steuersatz schon alleine vermute, dass Dortmund da wohl eher zu den "härteren" Städten gehört, würde ich bei Euch mal schauen. Vielleicht bekommt Euer Hund ja eine entsprechende befreiung

- Thomas
- Briardexperte
- Beiträge: 3956
- Registriert: 23. Jan 2011, 11:30
- Facebook: Thomas Geh
- Wohnort: Berlin
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 66 Mal
Re: Hundesteuer
"Als Herde bezeichnet man in der Zoologie eine Ansammlung von großen Säugetieren... Bei einer Herde handelt es sich um einen mehr oder weniger einheitlich koordinierten Sozialverband. " aus http://de.wikipedia.org/wiki/HerdeHari hat geschrieben: c) Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwandt werden, in der hierfür benötigten Anzahl
Also sollten zwei Menschen doch schon eine Herde sein?!

Re: Hundesteuer
Am besten ist es wohl, arbeitslos zu sein und irgendwo auf einem Hausboot in der Pampa Minischweine zu züchten.
Nur bräuchte man dann wohl Hundi gar nicht anzumelden, weil es ja dort niemand kontrolliert
Nur bräuchte man dann wohl Hundi gar nicht anzumelden, weil es ja dort niemand kontrolliert

Re: Hundesteuer
bei uns kostet der 1.Hund 68 Euro.
Da wir 3 haben zahlen wir pro Hund 80 Euro im Jahr
Da wir 3 haben zahlen wir pro Hund 80 Euro im Jahr
Re: Hundesteuer
Ich muss feststellen, ich wohne in einer teuren strengen Stadt!!!!!!
Mein Fazit: sobald die Rentenzeit anfängt, sind wir hier weg

Mein Fazit: sobald die Rentenzeit anfängt, sind wir hier weg

Re: Hundesteuer
In Leipzig kostet der 1. Hund 96 € / Jahr und für jeden weiteren Hund 192 € / Jahr.
Inhaber des Leipzig-Passes (Sozialhilfempfänger, große Kinderanzahl oder was weiß ich wie man den kriegt
) und Leute, die ihren Hund aus dem Tierheim Leipzig holen, kriegen Ermäßigungen auf die Hundesteuer.
Inhaber des Leipzig-Passes (Sozialhilfempfänger, große Kinderanzahl oder was weiß ich wie man den kriegt

Re: Hundesteuer
Autsch....

wir zahlen weniger....aber leider weiss ich nicht wo der Wisch liegt....In Leipzig kostet der 1. Hund 96 € / Jahr und für jeden weiteren Hund 192 € / Jahr.

- Ecki04
- Briard
- Beiträge: 1069
- Registriert: 12. Feb 2011, 11:02
- Wohnort: Bad Salzuflen
Re: Hundesteuer
ich habe mir überlegt das ich erst mal gar keine Hundesteuer mehr bezahle.....erst wenn die Gemeinde etwas gegen die Zeckenplage unternimmt



Eckhard & Xenia
Re: Hundesteuer
Was soll denn die Gemeinde da machen?Ecki04 hat geschrieben:(...) erst wenn die Gemeinde etwas gegen die Zeckenplage unternimmt![]()

Re: Hundesteuer
zum bespiel die bauern zwingen wie in alten zeiten die felder wieder abzubrennen. ich glaube das würde schon sehr minimieren :twisted:
- Ecki04
- Briard
- Beiträge: 1069
- Registriert: 12. Feb 2011, 11:02
- Wohnort: Bad Salzuflen
- Hedi
- Briardexperte
- Beiträge: 3587
- Registriert: 2. Feb 2011, 22:16
- Hat sich bedankt: 466 Mal
- Danksagung erhalten: 391 Mal
Re: Hundesteuer
Fressen die gern Zecken?Ecki04 hat geschrieben:Miniwespen und Sumpfschildkröten importieren
Liebe Grüße von Hedi, Jasper, Bentje und Hundeengel Zoe und Luca


- Ecki04
- Briard
- Beiträge: 1069
- Registriert: 12. Feb 2011, 11:02
- Wohnort: Bad Salzuflen
Re: Hundesteuer
ja Hedi......zumindest die Schildkröten......sie krabbeln auf Nashörnern rum und fressen die vollgesogenen Zecken.......die Miniwespen legen ihre Eier in den Zecken ab damit ihre Larven etwas zu beißen haben 

Eckhard & Xenia
Re: Hundesteuer
Wow dann sind die Schildkröten ja auch BlutsaugerEcki04 hat geschrieben:(...) zumindest die Schildkröten......sie krabbeln auf Nashörnern rum und fressen die vollgesogenen Zecken (...)

Re: Hundesteuer
Vor allem müssten die sich mal melden!!! Man muss die Hundehaltung hier binnen 14 Tagen nach Einzug des Hundes melden und jetzt melden die sich nicht!!!Antaeus hat geschrieben:Autsch....
wir zahlen weniger....aber leider weiss ich nicht wo der Wisch liegt....In Leipzig kostet der 1. Hund 96 € / Jahr und für jeden weiteren Hund 192 € / Jahr.
Was ist denn wenn ich jetzt ohne Hundemarke erwischt werde? Kann ja jeder sagen, er hat das schon abgeschickt, oder?!
- Randy
- Briard
- Beiträge: 1188
- Registriert: 21. Jan 2011, 19:17
- Skype-Name: twinangel74
- Facebook: Angelika Maurus
- Wohnort: Bad Tölz
- Kontaktdaten:
Re: Hundesteuer
Also, bei uns muss man selbst zur Gemeinde und bekommt da auch direkt seine Marke.
Allerdings sind wir in 3 1/2Jahren noch nicht einmal auf Tragen der Marke kontrolliert worden.
Allerdings sind wir in 3 1/2Jahren noch nicht einmal auf Tragen der Marke kontrolliert worden.
Der größte Fehler der menschlichen Kommunikation ist die Interpretation!
LG Angelika u.Randy (geb.05.04.2008)
LG Angelika u.Randy (geb.05.04.2008)
Re: Hundesteuer
Nö, wieso soll ich da extra hin wenn ich den Wisch auch gleich online ausfüllen, ausdrucken und abschicken kann?Randy hat geschrieben:Also, bei uns muss man selbst zur Gemeinde und bekommt da auch direkt seine Marke. (...)

Re: Hundesteuer
Ist in Dortmund auch so und es hatte nun auch fast 4 Wochen gedauert, bis der Bescheid kam. Nun schenken sie uns glatt 2 MonateKathi Hoff hat geschrieben: Vor allem müssten die sich mal melden!!! Man muss die Hundehaltung hier binnen 14 Tagen nach Einzug des Hundes melden und jetzt melden die sich nicht!!!
Was ist denn wenn ich jetzt ohne Hundemarke erwischt werde? Kann ja jeder sagen, er hat das schon abgeschickt, oder?!


Vielleicht ist es bei Dir auch so Kathi und deswegen ists dann auch nicht sooo eilig?!