Aus gegebenen Anlass, habe ich mal die Informationen zu Bellen als Ruhestörung zusammengetragen. Es ist einfach besser wenn man als Hundebesitzer informiert ist
Je nachdem in welchem Bundesland man lebt, muss man einen Blick aufs Nachbarschaftsrecht werfen. Ansonsten gibt es verschiedene Rechtssprüche. Da sind die Angaben etwas unterschiedlich. Aber im Großen und Ganzen kann man sagen, dass Hunde abends ab 19 Uhr bis morgens um 6 Uhr und mittags zwischen 13 und 15 Uhr nicht bellen dürfen. Außerhalb dieser Zeiten dürfen Hunde maximal 10 Minuten am Stück (unabhängig der Lautstärke) und maximal 30 Minuten am Tag bellen. An Sonn- und Feiertagen gar nicht. Andernfalls ist es eine Ordnungswidrigkeit. Grundlage ist die Ruhestörung §§ 906, 1004 BGB.
Ich wünsche euch frohe Nachbarschaft
Lg Ness
Quellen:
http://www.gartentipps.com/ruhestoerung ... ebell.html
http://www.der-tieranwalt.de/hund-recht ... alten.html
http://www.informationen-new.de/Nachbarrecht-Hunde.html
Ruhestörung durch Hundegebell
- halloweenchen
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Re: Ruhestörung durch Hundegebell
...kann man das so auslegen, dass Unbefugte vorzugsweise zu den Ruhezeiten mein Grundstück betreten sollten, denn dann darf mein Hund sie nicht melden!?
oder gibt's einen Bell-Ausnahme-Paragraphen, wenn Gefahr in Verzug ist?
ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Papier geduldig ist und hoffe, dass das nicht so gemeint ist, wie du's geschrieben hast...
oder gibt's einen Bell-Ausnahme-Paragraphen, wenn Gefahr in Verzug ist?
ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Papier geduldig ist und hoffe, dass das nicht so gemeint ist, wie du's geschrieben hast...
Ingrid
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Re: Ruhestörung durch Hundegebell
Hey,
also bei den Sachen, die ich gelesen habe, geht es nicht um einmaliges Melden, sondern um längeranhaltendes Bellen. Der Nachbar sollte bei der Anzeige ein sogenanntes Lärmprotokoll vorlegen und dort auch Uhrzeit und Dauer angeben. Es müsste also ein öfters bellender Hund sein. Deswegen ist kurzes Melden glaube ich nicht das Problem. Es gibt kein Bell-Gesetz, sondern übermäßiges Bellen fällt einfach unter Ruhestörung und dafür müsste es länger andauern. Es ist vergleichbar mit Partyfeiernden Nachbarn, da ist einmaliges Zu-Prosten auch nicht das Problem, sondern erst dauerhafter Lärm. Da geht es glaube ich wieder um die Zumutbarkeit des Lärms für die Nachbarn und kurzes Melden ist, denke ich, zumutbar. Bin kein Jurist, aber so habe ich es verstanden.
Lg Ness
also bei den Sachen, die ich gelesen habe, geht es nicht um einmaliges Melden, sondern um längeranhaltendes Bellen. Der Nachbar sollte bei der Anzeige ein sogenanntes Lärmprotokoll vorlegen und dort auch Uhrzeit und Dauer angeben. Es müsste also ein öfters bellender Hund sein. Deswegen ist kurzes Melden glaube ich nicht das Problem. Es gibt kein Bell-Gesetz, sondern übermäßiges Bellen fällt einfach unter Ruhestörung und dafür müsste es länger andauern. Es ist vergleichbar mit Partyfeiernden Nachbarn, da ist einmaliges Zu-Prosten auch nicht das Problem, sondern erst dauerhafter Lärm. Da geht es glaube ich wieder um die Zumutbarkeit des Lärms für die Nachbarn und kurzes Melden ist, denke ich, zumutbar. Bin kein Jurist, aber so habe ich es verstanden.
Lg Ness
Re: Ruhestörung durch Hundegebell
So einfach geht's aber auch nicht mit der Ruhestörung. Da muss ein Hund schon permanent und laut bellen. Vorallem auf dem Land ist das fast schon "normal" zumindest hier bei uns.
Auch noch ein interessanter Link zum Thema: https://www.juraforum.de/lexikon/ruhestoerung
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