
Je nachdem in welchem Bundesland man lebt, muss man einen Blick aufs Nachbarschaftsrecht werfen. Ansonsten gibt es verschiedene Rechtssprüche. Da sind die Angaben etwas unterschiedlich. Aber im Großen und Ganzen kann man sagen, dass Hunde abends ab 19 Uhr bis morgens um 6 Uhr und mittags zwischen 13 und 15 Uhr nicht bellen dürfen. Außerhalb dieser Zeiten dürfen Hunde maximal 10 Minuten am Stück (unabhängig der Lautstärke) und maximal 30 Minuten am Tag bellen. An Sonn- und Feiertagen gar nicht. Andernfalls ist es eine Ordnungswidrigkeit. Grundlage ist die Ruhestörung §§ 906, 1004 BGB.
Ich wünsche euch frohe Nachbarschaft

Lg Ness
Quellen:
http://www.gartentipps.com/ruhestoerung ... ebell.html
http://www.der-tieranwalt.de/hund-recht ... alten.html
http://www.informationen-new.de/Nachbarrecht-Hunde.html