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Wieder was zur Notwendigkeit der Tierhalterhaftpflichtvers.

Verfasst: 13. Sep 2012, 18:47
von Thomas

Re: Wieder was zur Notwendigkeit der Tierhalterhaftpflichtve

Verfasst: 13. Sep 2012, 18:54
von Ecki04
wer heutzutage einen Hund besitzt und keine Versicherung abgeschlossen hat.....der hat für mich einen "Schaden"......man muß ja nun auch immer mit der Dummheit anderer rechnen ;)

Re: Wieder was zur Notwendigkeit der Tierhalterhaftpflichtve

Verfasst: 13. Sep 2012, 19:18
von Thomas
Genau, Ecki. Man kann es nicht oft genug sagen.

Re: Wieder was zur Notwendigkeit der Tierhalterhaftpflichtve

Verfasst: 13. Sep 2012, 21:50
von Hedi
Aber in diesem Fall war der Tierarzt ja auch etwas ungeschickt. Er hätte durchaus vorsichtiger sein sollen - als TA hätte er tatsächlich die nötige Sachkenntnis haben dürfen ;)

Wir hatten immer schon die Haftpflicht bevor der Hund da war. Man glaubt aber gar nicht, wie viele Welpenbesitzer noch ohne Versicherung sind. Naja, selber schuld eben, wenn dann doch was passiert.

Re: Wieder was zur Notwendigkeit der Tierhalterhaftpflichtve

Verfasst: 13. Sep 2012, 21:52
von Karin
Eine entsprechende Haftpflicht sollte jeder haben. Allerdings finde ich das schon ganz schön heftig. Wenn ein Tierarzt den Hund mitnimmt und man nicht dabei ist und dann beist der Hund weil der Arzt ihm vielleicht weh tut oder der Hund Panik hat, (man weis ja nicht was da wirklich abläuft) muß man eventuell noch zahlen (wenn die Versicherung sich irgend eine Finte ausdenkt). Allerdings sagt der Tierarzt, wenn ein älterer Hund allein aus der Narkose erwacht, wach ist, Panik bekommt und an einem Herzinfarkt stirbt. Das war einfach Pech. So etwas ist bei uns in der Familie passiert. Die Tierhalterin wollte rechtzeitig informiert werden, wenn der Hund erwachen wird, das wurde aber vergessen.

Re: Wieder was zur Notwendigkeit der Tierhalterhaftpflichtve

Verfasst: 14. Sep 2012, 07:37
von halloweenchen
das urteil würde ich so nicht akzeptieren.
es wäre dem TA möglich gewesen, noch in narkose dem hund einen beißkorb zu verpassen und die möglichkeit des bisses zu verhindern.
ich als tierhalter kann den hund mit beißkorb zwar abgeben, aber der TA wird selbigen entfernen müssen um den hund zu intubieren...
für mich bedeutet das, dass ich einen hund in einer tierklinik nur mehr abgeben würde mit einem schrfitstück, dass für schäden, die mein hund in meiner abwesenheit in der tierklinik verursacht, ich keine haftung übernehme.

Re: Wieder was zur Notwendigkeit der Tierhalterhaftpflichtve

Verfasst: 17. Sep 2012, 18:09
von Karin
halloweenchen hat geschrieben:für mich bedeutet das, dass ich einen hund in einer tierklinik nur mehr abgeben würde mit einem schrfitstück, dass für schäden, die mein hund in meiner abwesenheit in der tierklinik verursacht, ich keine haftung übernehme.
Wenn Du den Tierarzt verpflichtest so ein Schreiben zu unterschreiben, glaube ich, dass er Dein Tier nicht mehr behandelt. Wenn es heute schon manchmal schwierig ist als Mensch eine fachkundige Hilfe zu bekommen, so wird ein Arzt für eine "Sache" Dich rauswerfen. Denn Du bist mit dem Hund der Bittsteller. Und ein Tierarzt verdient nicht so schlecht, dass er nicht auf Dich als Patient verzichten kann. Es gibt sicher sehr gute Tierärzte, die wirklich helfen wollen, aber es gibt auch andere. Das habe ich jetzt gerade wieder erlebt. Da hat eine Tierärztin die Behandlung eines 9 Monate alten Schäferhundes mit Beisskorb abgelehnt, weil dieser gebellt und panische Angst hatte. Die Begründung war, sie hätte angst vor dem Hund.

Re: Wieder was zur Notwendigkeit der Tierhalterhaftpflichtve

Verfasst: 18. Sep 2012, 06:23
von halloweenchen
in diesem fall ist es für tier und halter nur gut, wenn der tierarzt einen rauswirft. ohne herz zusätzlich zum verstand ist er sowieso keine hilfe als tierarzt! - somit würde sich damit auch einiges ganz von selber regeln. die schlechten tierärzte dann nämlich kein geld bekommen :mrgreen: