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wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Verfasst: 29. Mär 2012, 11:30
von Hari
Mir fällt grad eine Frage ein, weil ich vorhin irgendwo gelesen habe "Kinder klettern über den Zaun und holen sich ihren Ball zurück"!

Situation: unser Grundstück rund ums Haus ist eingezäunt...es gibt ein Gartentor, wo unser Namensschild, Briefkasten und auch Klingel ist. An dem Tor(welches eigentlich immer abgeschlossen ist, ist auch ein rotes Warnschild "Vorsicht Hund". Nun war jemand absolut fremdes wohl ohne Brille unterwegs :roll: und leider war das Tor ausnahmsweise mal nicht abgeschlossen. Diese Frau kam also durch das Törchen und stand nun vor unserer Haustür. Dort haben wir aus alten Zeiten noch eine Klingel, die sie auch benutzte.
Hari meldet lautsta´rk, dass da jemand geklingelt hat, mein Sohn macht die Tür auf (konnte nicht sehen, dass da jemand steht) und Hari stürzt sich auf diese Frau. SO habe ich ihn noch niemals bellen und jaulen hören!!! Er sprang die Frau auch einmal kurz an und dann nur noch um sie herum...die ganze Zeit extrem laut meldend. Die Frau bewegte sich keinen mm...war wohl das beste, was sie machen konnte????
Ich brauchte einen Moment, weil ich im Keller war..........als ich dann dazukam, konnte ich Hari auch direkt ruhiger bekommen und hab die Frau erstmal wieder vor das Tor geschickt, um die Lage für alle Beteiligten erstmal zu entschärfen.

Das war also die Situation...............nun endlich zu meiner Frage: angenommen, Hari hätte gebissen oder die Frau wäre umgefallen und hätte sich so verletzt....................was hätte UNS bzw. Hari "passieren" können, wenn sie uns dann vielleicht angezeigt hätte?????? Wer wäre im Recht gewesen???? Hätte unsere HundeHaftpflicht Schaden übernehmen müssen???

Auch bei uns könnte es vorkommen, dass Kinder ihren Zugang zu unserem Garten "erklettern" .......... was ist, wenn Hari dann sein Haus und Hof beschützen möchte??????????

Eigentlich ist er nie allein im Garten.....doch er darf sich frei bewegen und somit habe ich ihn nicht immer direkt im Auge, da unser Grundstück einmal rund ums Haus geht. Kann also durchaus sein, dass ich grad vorn bin und er hinten und ich dann nicht direkten Einfluss habe.

Sind viele wenns und vielleicht...aber es beschäftigt mich!

Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Verfasst: 29. Mär 2012, 11:50
von Bijou
Liebe Petra, meines Wissens haftet IMMER der Hundebesitzer...es ist egal ob Warnschilder, Tore etc. da sind! Es gibt Urteile wo ein Einbrecher gegen Hundebisse geklagt hat und GEWONNEN hat!!! :evil: Gleiches im Auto: bei Bekannten griff ein Mann durch das leicht geöffnete Fenster und wurdevom Kuvasz in die Hand gebissen, er klagte und GEWANN!!!

Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Verfasst: 29. Mär 2012, 11:50
von halloweenchen
um auf deine hauptfrage im betreff zu antworten: DU! also der hundehalter!

den fred hatten wir schon mal. hat ganz schlimme auswüchse, diese tatsache - aber selbst wenn einbrecher von deinem hund im garten gebissen werden bist du mit schmerzensgeld fällig, weil du deinen hund "nicht unter kontrolle" hattest! :evil:

kurzum: hätte harry die dame vor deiner türe umgelegt und sie sich dabei das bein gebrochen, hätte sie dich veklagen können :evil:

was ich von diesem gesetz halte, möchte ich jetzt nicht in worte bringen...

Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Verfasst: 29. Mär 2012, 12:05
von Hari
ohmann.........was ich über dieses Gesetz denke, könnt Ihr Euch sicher vorstellen!!!!!!!! :x :twisted:


Und wie ist das dann..........angenommen, wir würden zu Schmerzensgeld verdonnert.........würde das dann unsere Haftpflicht übernehmen? Oder ist das vertragsabhängig??? Muss ich nun doch nochmal das Kleingedruckte nachlesen???

Ich meine...wenn mein Hund mir wegläuft und verursacht nen Unfall, dann übernimmt die Versicherung das ja ......... :roll:

Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Verfasst: 29. Mär 2012, 12:09
von Tuffo
Ja, man haftet. Aber genau dafür hat man doch eine Hundehaftpflicht-Versicherung. Ich nehm ja an, dass die zahlt, wenn jemand zu Schaden kommt.
Glücklicherweise hatten wir den Ernstfall noch nie!

Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Verfasst: 29. Mär 2012, 12:12
von Bijou
soviel ich weiss zahlt die Haftpflicht....

Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Verfasst: 29. Mär 2012, 12:24
von Lottikarotti
wenn ein kind in deinem gartenteich ertrinkt obwohl dein garten abegeschlossen ist, haftest DU !!! hatte da mal ne laaaange unterhaltung mit einem anwalt :-(

Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Verfasst: 29. Mär 2012, 12:27
von Tuffo
Gibts da nicht einen Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit? Alles kann man ja nicht immer beaufsichtige n oder absichern.

Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Verfasst: 29. Mär 2012, 12:33
von Lottikarotti
wenn du keinen zaun hast ist es grob fahrlässig :-) ne im ernst keine ahnung ?!
schmerzensgeld zahlt die versicherung. kenne mich da seeehr gut aus :-)

Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Verfasst: 29. Mär 2012, 12:55
von Marchello
also hier ist ja schon ne Menge geschrieben worden.

Zuerst das Beispiel Jemand fasst in ein abgestelltes Auto, weil er den Hund darin übersehen hat und wird gebissen. Da muss man allerdings wissen, dass der Halter keinen Schadensersatz hätte leisten müssen, wenn er ein Warnschild vor dem Hund am Auto gehabt hätte. Bleibt für mich trotzdem abstrus, aber egal.
Das zeigt: Ich habe als Hundehalter andere vor meiner Gefahrenquelle Hund zu warnen.

Daraus leite ich dann auch ab, dass nicht jeder , der mein Grundstück betritt, gleich einen Schadensersatzanspruch hat. Wichtig ist, dass ich vor dem Hund "warne". Wenn dann jemand unzulässigerweise mein Grund und Eigentum betritt, muss ich nicht gleich haften.
Aber in der Juristerei kommt es ganz immens auf den eigentlichen Sachverhalt an. Kommt der Einbrecher auf mein Grundstück sieht es anders aus, als wenn die mir bekannten Nachbarkinder ihren Ball holen. Dieses nRisiko ist mir bekannt uns dann muss ich keinen bissigen Hund völlig unbeaufsichtigt im Garten lassen.

Regina

Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Verfasst: 29. Mär 2012, 13:01
von halloweenchen
Marchello hat geschrieben:also hier ist ja schon ne Menge geschrieben worden.

Zuerst das Beispiel Jemand fasst in ein abgestelltes Auto, weil er den Hund darin übersehen hat und wird gebissen. Da muss man allerdings wissen, dass der Halter keinen Schadensersatz hätte leisten müssen, wenn er ein Warnschild vor dem Hund am Auto gehabt hätte. Bleibt für mich trotzdem abstrus, aber egal.
Das zeigt: Ich habe als Hundehalter andere vor meiner Gefahrenquelle Hund zu warnen.

Daraus leite ich dann auch ab, dass nicht jeder , der mein Grundstück betritt, gleich einen Schadensersatzanspruch hat. Wichtig ist, dass ich vor dem Hund "warne". Wenn dann jemand unzulässigerweise mein Grund und Eigentum betritt, muss ich nicht gleich haften.
Aber in der Juristerei kommt es ganz immens auf den eigentlichen Sachverhalt an. Kommt der Einbrecher auf mein Grundstück sieht es anders aus, als wenn die mir bekannten Nachbarkinder ihren Ball holen. Dieses nRisiko ist mir bekannt uns dann muss ich keinen bissigen Hund völlig unbeaufsichtigt im Garten lassen.

Regina
ich kann hier nur für österreich sprechen - und hier liegt die sachlage nach meinem derzeitigen info-stand anders.
ganz gleich ob du vor dem hund warnst oder nicht - wenn er schaden anrichtet HAFTEST DU (deine versicherung) dafür! da kannst du deinen gartenzaun mit warntafeln aller art zupflastern hilft dir das nichts. DU hast dafür zu sorgen, dass DEIN hund keinem was tut.

dieser tread stellt auch die deutsche gesetzeslage gut dar: http://www.briardforum.de/viewtopic.php ... her#p12958

Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Verfasst: 29. Mär 2012, 13:10
von halloweenchen
was ich zum thema warnschilder grad in deutschland noch fand:
"Vorsicht bei Warnschildern am Gartenzaun. Das kann man vor Gericht beispielsweise auch so auslegen, daß dem Hundehalter die besonderen Gefahren der Hundehaltung bekannt waren."

Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Verfasst: 29. Mär 2012, 13:15
von Hari
Marchello hat geschrieben:... Dieses nRisiko ist mir bekannt uns dann muss ich keinen bissigen Hund völlig unbeaufsichtigt im Garten lassen.

Regina

ja...und genau da sind dann wieder diese Wortspielereien, die ich in den Gesetztestexten nicht mag :(
Wenn ich weiss, dass mein Hund bissig ist, lass ich ihn nirgendwo unbeaufsichtigt laufen...auch nicht in meinem eingezäunten Garten...höchstens mit Maulkorb.
Weiss ich es aber nicht...muss ich dann immer davon ausgehen, dass es sein könnte???

Und es muss ja gar kein Schaden von einem Biss kommen, sondern Hund springt das Kind, welches über die Mauer geklettert ist, an und dieses holt sich so vielleicht nen Armbruch. Ist schon wieder was anderes denke ich :?

Ausserdem bin ich sowieso der Meinung, dass auch die Kinder nicht einfach andere Grundstücke betreten dürfen. Sie können schellen und nach ihrem Ball fragen.
Auf Baustellen steht doch auch: Eltern haften für ihre Kinder! So ist die Baufirma aus der Haftung raus...oder?
Aber das Warnschild am Gartenzaun ist dann auch wiederum anders auslegbar? *unfassbar* :shock:

Das liebe Gesetzbuch macht da mal wieder Unterschiede, die ich nicht nachvollziehen kann :(

Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Verfasst: 29. Mär 2012, 13:26
von Marchello
Das Problem der Juristen ist, dass nicht jeder Sachverhalt gleich ist!
Wenn ich einen "normalen" Hund habe ist meine Sicherungspflicht eine andere, als wenn ich einen aggressiven Hund oder gar ausgebildeten Kampfhund habe.

Das mit den Kindern ist auch verständlich. Ich kenne die Nachbarschaft und mir muss klar sein, dass Kinder keine Schilder lesen. Zu empfehlen wäre bei Normalhunden, dass ich zu den Familien gehe und mit Eltern und Kindern das Problem bespreche.

Aber deshalb gibt es ja Haftpflichtversicherungen! :D

Solange ich mich dann nicht grob fahrlässig verhalte, kann mich diese nicht in Regress nehmen

Regina

Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Verfasst: 29. Mär 2012, 13:40
von mocca
Unser Grundstück (privat und geschäftlich) ist ringsrum mit einem 1,30 m hohen Zaun umgeben. Das einzige Tor (4 m breit) hat nur von innen einen Griff um öffnen.
(Mit langem Arm kann man es auch von außen öffnen). Tagsüber sind ab und zu die Hunde (Wachhunde) meiner Eltern draußen um sich sauber zu machen. Natürlich wird dann das Tor geschlossen damit sie keinen "angreifen" können. Wir haben drei Schilder mit "Warnung vor den Hunden", dies besagt, daß die Hunde etwas machen könnten, bei dem Schild "Vorsicht bissiger Hund" weiß man, das dieser Hund zupacken wird. (Auskunft unser Rechtsanwalt, deswegen haben wir ja auch die "Warnschilder")
Bei uns wurde innerhalb der letzten 33 Jahre 2 mal übers Tor "gehüpft, einmal wurden die Jugendlichen nur gestellt, beim anderen Mal wurde aber auch gebisssen.
Wir mußten für nichts aufkommen, wir haben ja gewarnt.

Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Verfasst: 29. Mär 2012, 13:47
von halloweenchen
Marchello hat geschrieben:... oder gar ausgebildeten Kampfhund habe.
?! was meinst du damit? was verstehst du darunter?!

Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Verfasst: 29. Mär 2012, 14:11
von Hari
Bin nun extra nochmal schauen gegangen...also auf unserem Schild steht: Warnung vor dem Hund

Und unser Törchen kann man auch nicht von aussen aufmachen, sondern nur von innen...ist auch mit Kenntnis mit langem Arm von draussen möglich.




Was "ausgebildeter Kampfhund" bedeutet würd mich auch interessieren ;)

Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Verfasst: 29. Mär 2012, 16:02
von Marchello
Oh Je!

Mit der Juristerei ist das so eine Sache, ich kann das nur schwer so abstrakt erklären.

Also als Beispiel: das Schild - Eltern haften für ihre Kinder. Das Schild nutzt gar nichts. Eltern haften nach dem Gesetz nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dabei wird in der Regel auf das Alter und die Einsichtsfähigkeit eines Kindes abgestellt. Es ist also ein Unterschied, ob ein 3jähriges Kind mit seinem Dreirad ohne Aufsicht fährt und ein Auto zerkratzt, oder ein 8 jähriges. Gab es keine Aufsichtspflicht, gab es auch keine Haftung. Wenn eine Baustelle nicht richtig gesichert ist, kann die Haftung eben auch nicht mit einem Schild auf Eltern abgewälzt werden.
Meine Aussage mit dem ausgebildeten Kampfhund: Da ich nachher nicht auf exakte Wortlaute festgelegt werden will, es gibt kein unbedingtes richtig oder falsch ohne konkreten Sachverhalt, habe ich 2 Problemfälle einfach zusammengelegt.

Wnn ich meinen Hund zum beißen ausbilde oder erziehe, dann trifft mich selbstverständlich auch eine größere Sicherungspflicht. Unbeaufsichtigt im Garten geht dann garnicht sogar im unverschlossenem Haus Ist problematisch!
Dasselbe muss ich in heutiger Zeit ob der Sensibilisierung gegenüber den einschlägigen Kampfhundrassen annehmen. Halte ich zwar persönlich für sehr fragwürdig, aber auch Richter können auf einem Auge blind sein.

Ihr werdet von einem Juristen in der Regel auf die Frage des richtigen Verhaltens hören : Das kommt darauf an. :lol:

Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Verfasst: 29. Mär 2012, 16:54
von halloweenchen
ich habe ein persönliches problem mit dem wort "kampfhundrassen" - da es keine rasse gibt, die ein "kampfhund" der rasse wegen ist

Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Verfasst: 29. Mär 2012, 17:31
von Marchello
Es existieren nur leider diese Listen, da ist jetzt der Fachverstand nicht mehr gefragt. :cry: