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Urteil zum Schadenseratz bei Hundebeißerei
Verfasst: 17. Nov 2011, 16:13
von Thomas
Re: Urteil zum Schadenseratz bei Hundebeißerei
Verfasst: 17. Nov 2011, 17:14
von halloweenchen
sorry, aber ich versteh das urteil nicht.
ihr hund war angeleint und sie hilt die hand dazwischen - weil sie wissen muß, dass sie sich damit in gefahr bringt, kriegt sie nur weniger schmerzensgeld - soweit so klar.
ABER
sie bekommt auch nur 75% der TA-kosten weil ihr eingreifen nichts gebracht hat????
soll heißen - hätte es was gebracht, hätte sie 100% bekommen, weil sie dann eh keine TA-kosten gehabt hätte???????
Re: Urteil zum Schadenseratz bei Hundebeißerei
Verfasst: 17. Nov 2011, 17:25
von ravelblond
nöö.......dann hätte sie ja keine TA-Kosten gehabt ;-)
Re: Urteil zum Schadenseratz bei Hundebeißerei
Verfasst: 17. Nov 2011, 17:55
von halloweenchen
meint ich doch! - 100% gibt's nur, wenn keine kosten entstehen und die 100% = 0 € sind!?

Re: Urteil zum Schadenseratz bei Hundebeißerei
Verfasst: 17. Nov 2011, 18:31
von Thomas
Was ich so bemerkenswert finde ist, das Gerichte und auch Versicherungen von einer Schadenminderungspflicht sprechen. Wenn man es aber versucht, wohl eher instinktiv ohne vorher das Für und Wider abzuwiegen, abwiegen zu können, bleibt man auf einen daraus resultierenden Schaden zumindest teilweise sitzen.
Aber das Gericht meint ja, denk eher drüber nach, was du wann machst. Zitat: ... musste sie nach den Ausführungen des Gerichts wissen, dass ihr Handeln die Gefahr mit sich bringt, selbst gebissen und verletzt zu werden.
Also besser nicht das nebenstehende Auto löschen, um das eigene zu schützen. Kommt man zu Schaden, gibt es Probleme.
Re: Urteil zum Schadenseratz bei Hundebeißerei
Verfasst: 17. Nov 2011, 18:48
von Lottikarotti
oh heisses eisen.........habe da ganz wilde eigene erfahrungen machen müssen wegen einem motoradunfall wo wir keine schuld hatten.
ich habe für die erste woche krankenhaus kein schmerzensgeld bekommen weil ich im koma lag und somit schmerzfrei war ! das ist KEIN scherz und zeigt nur was es in Deutschland für gesetze gibt !!!!!
deswegen schockt mich da GARNIX !!!
Re: Urteil zum Schadenseratz bei Hundebeißerei
Verfasst: 17. Nov 2011, 19:01
von Aloha
Die deutsche Rechtsprechung mit ihren für jedermann(frau) unverständlichen Begründungen kann schon ziemlich schusselig sein.
Der Hund ist halt, wie inzwischen wohl jeder weiß, rechtlich im Sinne des StGB eine Sache. Beißt ein Hund einen anderen und wird der andere Hund dann dadurch verletzt, liegt eine Sachbeschädigung vor.
Das BGB teilt das ganze dann nocheinmal auf und unterscheidet:
§ 90a BGB - Tiere
"Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist." Schön kompliziert das ganze, oder?! :twisted:
Zum Thema Tiergefahr gibts hier noch watt zu schmöckern:
Los Klickos!
Re: Urteil zum Schadenseratz bei Hundebeißerei
Verfasst: 17. Nov 2011, 19:09
von Antaeus

das nicht Dein ernst Petra???
krass
mein Dad hatte auch so ein Versicherungsirrsinn...
sein Wagen ging auf der Autobahn in Flammen auf, er hat das über die Sos Säule gemeldet, das Warndreieck aufgestellt und gelöscht .... möööhhhpppp FEHLER
lösche niemals den Motor... das Das Löschwasser mehr Schaden angerichtet hat als den Motor !!!! brennen!!!! zu lassen durfte er den Schaden selbst bezahlen
das die Rauchentwicklung noch viel grösseren Schaden hätte anrichten können ist dann auch egal.... das soll jemand verstehen

Re: Urteil zum Schadenseratz bei Hundebeißerei
Verfasst: 17. Nov 2011, 19:18
von halloweenchen
bei all den beispielen wird mir allerdings eines klar - ganz gleich was du machst - es ist falsch

Re: Urteil zum Schadenseratz bei Hundebeißerei
Verfasst: 17. Nov 2011, 19:34
von Thomas
@Aloha, guter Link

Auch nicht schlecht: "...So hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1976 gemeint, daß die Tiergefahr einer läufigen Hündin die
Tiergefahr eines Rüden bedeutend überwiegt..." Nur nicht vermenschlichen

Re: Urteil zum Schadenseratz bei Hundebeißerei
Verfasst: 19. Nov 2011, 13:30
von Hedi
Schon sehr krass in einigen Fällen, die deutsche Gesetzgebung :twisted:
Lottikarotti hat geschrieben:ich habe für die erste woche krankenhaus kein schmerzensgeld bekommen weil ich im koma lag und somit schmerzfrei war !
Das ist ja wohl der Oberhammer :twisted: :twisted:
Re: Urteil zum Schadenseratz bei Hundebeißerei
Verfasst: 19. Nov 2011, 15:50
von Lottikarotti
ja so sind unsere deutschen gesetze !!!! diejeinigen die solche gesetze "erfinden" müssten nur einmal in solch eine lage kommen.....nur mal kurz.....nur mal damit sie merken wie sich das "anfühlt" ...........
