wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Wo kann ich es reinschreiben? Na hier!
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halloweenchen
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Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Beitrag von halloweenchen » 29. Mär 2012, 18:23

Marchello hat geschrieben:Es existieren nur leider diese Listen, da ist jetzt der Fachverstand nicht mehr gefragt. :cry:
diese liste ist - soweit ich über die verhältnisse in deutschland informiert bin - nicht in allen bundesländern gleich.
d.h. ein und die selbe rasse kommt in einem bundesland in dieser liste vor und im anderen nicht.
ein beispiel dafür ist ja leider auch der briard...
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Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Beitrag von Pontone » 29. Mär 2012, 18:57

Sorry der muß jetzt sein.

Wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Ganz klar "der Hund am Arsch des Einbrechers" :lol: :lol:

So jetzt kanns wieder ernsthaft weitergehen.
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Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Beitrag von Hari » 29. Mär 2012, 19:12

halloweenchen hat geschrieben:
Marchello hat geschrieben:Es existieren nur leider diese Listen, da ist jetzt der Fachverstand nicht mehr gefragt. :cry:
diese liste ist - soweit ich über die verhältnisse in deutschland informiert bin - nicht in allen bundesländern gleich.
d.h. ein und die selbe rasse kommt in einem bundesland in dieser liste vor und im anderen nicht.
ein beispiel dafür ist ja leider auch der briard...

Soweit ich weiss, wurde der Briard nicht nur in NRW aus der Liste wieder rausgenommen, sondern in ganz Deutschland.



habe grad mal gegoogelt und diese Tabelle entdeckt...

http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste

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Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Beitrag von Marchello » 29. Mär 2012, 19:28

Ganz wichtig :

Hundehaftpflicht

Sie ist zwar nur in drei Bundesländern vorgeschrieben, aber meiner Ansicht nach unabdingbar. Stellt Euch nur vor der Hund rennt in den Straßenverkehr. Den Schaden möchte ich nicht zahlen.
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Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Beitrag von bonny » 29. Mär 2012, 19:38

Hatten dieses Thema auch schon mal ausführlich bei einer Fortbildung im Hundesport, rechtlich sieht es so aus, dass du alleine dafür haftest, wenn jemand unbefugt dein Grundstück betritt und der Hund einen Schaden verursacht, zum Thema "Ball holen" hat mir ein Jurist auf der Fortbildung erklärt, es hilft mir überhaupt nicht, wenn das Tor zu ist und draußen ein großes Warnschild hängt, erstens könnte ein ausländisches Kind oder ein Kind, was noch nicht lesen kann, das Tor aufmachen und den Ball holen und zweitens kann mir das im schlimmsten Falle sogar noch mehr schaden, dass ich ein Warnschild angebracht habe, denn dann war mir die Gefahr bekannt und ich bin verpflichtet, meinen Hund so unterzubringen, dass er definitiv keinen Schaden anrichten kann, mein Grundstück ist eingezäunt und ich müsste das Tor zusperren, sollte dann jemand über den Zaun steigen (auch ein Einbrecher!!!!!) und der Hund schnappt, bin ich zu Schadensregulierung verpflichet (auch wenn der andere strafrechtlich belangt wird, spielt dafür keine Rolle)
Hatte dieses Problem nämlich bei unserem ersten Hund, unser Grundstück grenzt genau an den Fußballplatz und die Jugendlichen hatten eine Zeitlang die Abkürzung durch unser Grundstück genommen, vorne Gartentür aufgemacht und hinten über den Maschendrahtzaun, hatte da echt ein Problem, denn abends habe ich unsere Hündin oft noch einmal kurz in den Garten gelassen und wenn dann gerade jemand über den Zaun gesprungen wäre, Prost Mahlzeit!!!!
Habe das Problem dann so gelöst, dass ich zu den Eltern der betreffenden Jugendlichen gegangen bin und auf die Probleme mit meinem Hund hingewiesen habe und sie bat, mit ihren Kindern diesbezüglich zu reden, damit nichts passiert und damit war die Sache auch erledigt, Gott sei Dank war dann Schluß damit
rechtlich bist du als Hundehalter immer der Depp

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Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Beitrag von Marchello » 29. Mär 2012, 21:31

Haftungsgrundlage ist Paragraph 833 BGB.
Für die Tierhaltung gilt die Gefährdungshaftung.
Danach haftet der Tierhalter für alle Schäden, die sein Tier anrichtet, unabhängig ob er selber es verschuldet hat.
Danach bin ich als Hundehalter der Depp.

Aber bitte nicht übersehen: den Geschädigten kann ein Mitverschulden treffen. Das kann einen teilweisen oder sogar vollständigen Haftungsausschluss begründen.
Danach bin ich nicht immer der Depp.

Je mehr Sicherungen ich einbaue, um so größer ist die Chance nicht haften zu müssen! :D

Dabei ist die Warnung vor dem Hund wichtig. Sie muss der Gefährdung entsprechen, also möglichst unmissverständlich und nicht verniedlichend, wie - ich brauche drei Sekunden bis zur Tür und Du? -
Außerdem ist wichtig klarzustellen, dass ich ein Betreten des Grundstückes untersage, z.B. verschlossene Tür.

Natürlich kann es mir immer noch passieren, dass ich es mit einem ausländischen Mitbürger zu tun bekomme,
Der erstens das Schild nicht lesen kann und zweitens den Sinn einer verschlossenen Tür nicht kennt und drittens in dessen Heimat das Überklettern des Zauns die übliche Herangehensweise ist.

Sicherer ist daher den Hund im Haus zu haben, aber bitte nicht mit unverschlossener Haustür.

Das heißt nicht, dass jeder Einbrecher Schadensersatz verlangen kann. Das ist Einzelfallentscheidung.

Für die Extremfälle habe ich die Haftpflicht.

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Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Beitrag von Kathi Hoff » 29. Mär 2012, 21:48

Ich habe mal zusätzlich zur Hundehalter-Haftpflicht auch von einer Hundehalter-Rechtsschutz Versicherung gehört/gelesen. Ich glaube, das war auch bei der AGILA.

Hat sich jemand darüber auch schon mal näher informiert? Bringt das etwas, zusätzlich?

Bzw. habe ich mich auch schon mal gefragt ob man nicht die Privathaftpflicht auf die Hundehaltung ausweiten kann? Weil normalerweise hätte man ja jetzt zwei Haftpflichtversicherungen? Hat jemand von euch speziell auch wegen der Hundehaltung (Erfahrungen usw) und eine Rechtsschutz abgeschlossen?

Ich muss da jetzt mal ganz blöd nachfragen... :roll: :oops:

Was die Zustände in unserem Rechtsstaat betrifft, würde ich gerne manchmal mit Texas tauschen. :roll:

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Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Beitrag von Pontone » 29. Mär 2012, 21:50

Das gleiche gillt auch für einen Pool oder Gartenteich wenn der Einbrecher ertrinkt gehts dir selber auch an den Kragen.
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Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Beitrag von Marchello » 29. Mär 2012, 22:01

Da riskiere ich ein klares nein.
Das müssten schon exorbitant ungewöhnliche Umstände sein.
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Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Beitrag von Thomas » 29. Mär 2012, 22:04

Kathi Hoff hat geschrieben:Ich habe mal zusätzlich zur Hundehalter-Haftpflicht auch von einer Hundehalter-Rechtsschutz Versicherung gehört/gelesen. Ich glaube, das war auch bei der AGILA.
Hundehalterrechtschutz? Halte ich für Quatsch, falls es sowas gibt. Gibt eh keinen Streit darüber, wer haftet. Anders wie beim Verkehrs- oder sonstigen recht.
Kathi Hoff hat geschrieben:Bzw. habe ich mich auch schon mal gefragt ob man nicht die Privathaftpflicht auf die Hundehaltung ausweiten kann?
So ziemlich alle Versicherungen bieten auch Hundehaftpflicht. Die gibt es aber zusätzlich. Also grundsätzlich kannst die Hundehaft zu deiner Privathaft dazu buchen. Musst aber nicht. Kannst auch woanders abschließen.

Aber auch hier lohnt ein Preisvergleich. Wobei ich mit Onlinedirektversicherern, also mit eine von ihnen, schlechte Erfahrungen hab. Ich nimm lieber eine, die auch einen für Fußgänger zugänglichen Sitz in Deutschland hat ;)
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Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Beitrag von Kathi Hoff » 29. Mär 2012, 22:16

Thomas hat geschrieben:Hundehalterrechtschutz? Halte ich für Quatsch, falls es sowas gibt. Gibt eh keinen Streit darüber, wer haftet. Anders wie beim Verkehrs- oder sonstigen recht.
Hmm ich hab da immer irgendwie so Kopfkino, weil ich auch letztens so eine Szene vom Fenster aus beobachtet habe... Ganz abgesehen davon, dass ich Brida nie vorm Supermarkt anbinden würde, eben WEIL ich das beobachtet habe und man NIE weiß, wer dort lang kommt... Werden ja auch Hunde geklaut mittlerweile...

Jedenfalls kann ich den Gehweg und das alles vorm Konsum von unserem Küchenfenster aus einsehen und habe beobachtet, wie jemand seinen Hund (machen viele, dort sind auch extra Haken in der Wand nur für Hundeleinen mit ausgeschildertem Hunde-Warteplatz) halt davor anbindet und dann reingeht. Ich fand den Hund hübsch und hab halt so dagestanden und geschaut...
Kommt ein Vater mit seinem Kleinkind (es konnte gerade laufen, und das auch nur mit festhalten!!!) und führt es halt an diesen fremden Hund, weil der eben so hübsch und süß aussieht, ran. Der geht rückwärts, Papa mit fietschendem quietschendem klapperndem Kleinkind rutscht nach... Na jedenfalls hat das Kind rechtzeitig "zum Glück" sag ich mir, Angst bekommen und die sind doch weiter...

Was wäre gewesen, wenn der Hund in dem Fall in seiner Verteidigungshaltung geschnappt hätte oder IRGENDWAS anderes gemacht hätte???

Ich meine, der Hund als Tier ist doch eine "Sache von Wert" sage ich jetzt mal, vorm Gesetz. Mein Eigentum mit einem bestimmten bezifferten Wert und eine Rechtsschutz schließe ich doch auch ab, für die Anwaltskosten, um mich und mein Eigentum vor so etwas zu schützen...???

Oder gibts in Deutschland überhaupt Anwälte, die mich in so nem Fall vertreten würden??? :?

Prinzipiell gilt in Deutschland ja immer, Kinder sind Naturgewalten und "Eltern haften für ihre Kinder" ist eine Farce, die Formulierung schützt nicht, wenn Kinder auf Baustellen usw klettern und sich dann verletzen.
Aber in dem Fall ist ja der Erwachsene direkt dabei und verantwortlich oder???

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Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Beitrag von Thomas » 29. Mär 2012, 22:44

Kathi Hoff hat geschrieben:
Was wäre gewesen, wenn der Hund in dem Fall in seiner Verteidigungshaltung geschnappt hätte oder IRGENDWAS anderes gemacht hätte???
Dann wäre wohl der Halter dran und ggf. seine Haftpflicht.
Kathi Hoff hat geschrieben: Aber in dem Fall ist ja der Erwachsene direkt dabei und verantwortlich oder???
Nö. Aber kann ja sein, dass deine Versicherung das auch meint. Dann muss der Erwachsene dich auf Schadensersatz verklagen. Wird er gewinnen und mit dem Urteil gehst dann halt wieder zur Versicherung. Eventuell bekommt der Erwachsene ja eine Teilschuld. Freut die Versicherung.

Da brauchst keinen Anwalt. Sorry Regina :D
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Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Beitrag von Kathi Hoff » 29. Mär 2012, 22:48

Wieso Regina?

Naja, ich hab halt immer noch die Hoffnung das wirklich irgendwann mal ein Hundehalter nen prima Staranwalt hat und mal nen schicken Richterspruch der nix mit Mietrecht zu tun hat für alle Hundehalter erstreitet.

Aber wahrscheinlich ist das eine allzu kindliche Hoffnung. :roll:
Zuletzt geändert von Kathi Hoff am 29. Mär 2012, 22:50, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Beitrag von Chilli » 29. Mär 2012, 22:49

Recht ist Recht wo Recht Recht ist....mehr fällt mir derzeit nicht ein...warum habe ich nicht Jura studiert :roll: ...
Dany mit Chilli (*05.11.2007 - 02.01.2019)

Es ist so leicht andere, und so schwierig, sich selbst zu belehren.
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Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Beitrag von Thomas » 29. Mär 2012, 22:53

Kathi Hoff hat geschrieben:Wieso Regina?
Regina -> Marchello -> Anwältin ;) :)
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Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Beitrag von Thomas » 30. Mär 2012, 00:48

Chilli hat geschrieben:Recht ist Recht wo Recht Recht ist....mehr fällt mir derzeit nicht ein...warum habe ich nicht Jura studiert :roll: ...
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand ;)
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Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Beitrag von Marchello » 30. Mär 2012, 08:04

Thomas, Du bist ein schlaues Kerlchen :lol:
Ich bin zwar keine Anwältin, habe aber brav meine 2 juristischen Examen gemacht - das ist lange her.

Ich will hier auf keinen Fall als Besserwisserin auftreten, sondern versuche den unmöglichen Spagat das verquere Denken von Juristen allgemeinverständlicher zu machen. Wenn man an einem Sachverhalt auch nur eine Kleinigkeit ändert, die für den Laien ganz unwichtig erscheint, kann das juristisch zu einem anderen Ergebnis führen. Deshalb kann ein seriöser Jurist selten sagen - es ist so und nicht anders.

Mit Gottes Hand ist das so eine Sache. Richters Hand, Anwalts Hand wäre mir lieber.
Wenn das Gesetz wie hier durch die Frage des Mitverschuldens einen Spielraum lässt, so kann der unterschiedlich ausgelegt werden. Und es ist doch klar, dass der Richterpapa, dessen Kind von so einem so gefährlichen Wesen schief angeatmet worden ist, einen strengeren Maßstab anlegen wird, als der Tierhalterrichter.

Auch die Qualität eines Anwaltes spielt natürlich eine große Rolle.

Bei Eurem neuen Fall - Leute, es gibt unendlich viele - der vor dem Laden angeleinte Hund - würde ich folgendes zu bedenken geben: der Anspruch an den Halter ist sehr hoch. Besteht auch nur die geringste die Möglichkeit, dass der Hund beisst, würde ich ihn niemals unbeaufsichtigt vor einem Laden anbinden :!:
Wenn ich sicher bin, dass er nicht beißen würde, dann auch nicht - vielleicht isser dann weg :lol: :lol:

Mal von den Möglichkeiten, dass er sich irgendwie losreisst, oder ihn irgend so ein Depp abmacht, ganz abgesehen. Und mit so Bekloppten muss man heutzutage rechnen.

So noch kurz zur Rechtsschutzversicherung. Die ist dafür da, dass mein Prozessrisiko gemindert wird.
Wenn ich verklagt werde, oder jemanden verklagen will, dann kostet der Prozess Geld. Damit ich mich aber - unabhängig von meiner finanziellen Lage - wehren kann, gibt es eine Versicherung die die Kosten und damit das Risiko, übernimmt. Natürlich übernimmt sie nicht jeden Fall :!: sondern prüft die Erfolgsaussichten. Erscheine ich in dieser Vorprüfung als im Recht, übernimmt die Versicherung, teilt mir das mit und ich kann mich in diesen Prozess beruhigt stürzen. Das Risiko des verlorenen Prozesses liegt dann bei der Versicherung, ich habe keine weiteren Kosten.
Eine absolut wichtige Versicherung :!: :!:

Wer schon eine abgeschlossen hat muss schauen, was in dieser alles abgedeckt wurde. Das ist eine individuelle Vereinbarungen der Vertragspartner. Je mehr ich abgedeckt haben will, um so mehr kostet sie logischerweise.

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Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Beitrag von ravelblond » 30. Mär 2012, 09:16

So Geschichten kennt wohl jeder....vorein paar Jahren band ich meine 3 Rüden vorm Aldi an, alsich nach ein paar Minuten später wieder rauskam , saßen 2 Kinder zwischen Hunden und kuschelten mit ihnen...Ein paar Tage später , gleiche Stelle...ich steh an der Kasse , draussen 2 Kinder mit langen Stöcken , damit bedrohten sie die Hunde....ich raus.....die Kinder angemacht......kommt doch die Mutter der Kinder hinterherund sagt : Ich verbiete ihnen meine Kinder zu maßregeln....Ich hab ihr dann nur empfohlen sie draußen besser anzubinden.......Den Rest haben andere Passanten für mich erledigt ;-)

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Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Beitrag von Lottikarotti » 30. Mär 2012, 10:13

Thomas hat geschrieben:
Chilli hat geschrieben:Recht ist Recht wo Recht Recht ist....mehr fällt mir derzeit nicht ein...warum habe ich nicht Jura studiert :roll: ...
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand ;)

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Re: wer haftet bei unbefugtem Betreten?

Beitrag von Lottikarotti » 30. Mär 2012, 10:19

also ist nicht automiatisch bei der privaten rechtssschutz der fall hund mit drin ? muß mal bei unserer schauen.............

es ist aber schon so das recht haben nicht gleichbedeutend ist mit recht bekommen, leider :-( aber vorbeugen ist natürlich unabdingbar mit versicherung und schutz ums haus und auch auch in der freizeit. passieren kann immer was und man kann sich nicht gegen alles und jeden versichern/absichern !
ich könnt romane schreiben über meine eignen erfahrungen mit anwälten......mach einmal nen unfall udnd danach kannste einn buch schreiben !
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