Anschnallpflicht für Hunde
Anschnallpflicht für Hunde
Anschnallpflicht für Hunde gibt es bisher nicht.
Allerdings stellt ein Hund im Auto in der Straßenverkehrsordnung eine Ladung dar, die so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können (§ 22 StVO).
Ferner regelt § 23 StVO, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
Ein Verstoß gegen diese Vorschriften ist gemäß § 49 Abs. 1 Ziff. 21 und 22 StVO mit einem Bußgeld belegt, das bei Gefährdung bis zu 50 € beträgt und 3 Punkte in Flensburg einbringt.
http://www.jurablogs.com/de/anschnallpflicht-hunde
ALF fährt immer im Kofferraum mit und der ist mit Netz und Trenngitter zum Fahrgastraum gesichert.
Allerdings stellt ein Hund im Auto in der Straßenverkehrsordnung eine Ladung dar, die so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können (§ 22 StVO).
Ferner regelt § 23 StVO, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
Ein Verstoß gegen diese Vorschriften ist gemäß § 49 Abs. 1 Ziff. 21 und 22 StVO mit einem Bußgeld belegt, das bei Gefährdung bis zu 50 € beträgt und 3 Punkte in Flensburg einbringt.
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ALF fährt immer im Kofferraum mit und der ist mit Netz und Trenngitter zum Fahrgastraum gesichert.
Anschnallpflicht für Hunde
Anschnallpflicht für Hunde gibt es bisher nicht.
Allerdings stellt ein Hund im Auto in der Straßenverkehrsordnung eine Ladung dar, die so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können (§ 22 StVO).
Ferner regelt § 23 StVO, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
Ein Verstoß gegen diese Vorschriften ist gemäß § 49 Abs. 1 Ziff. 21 und 22 StVO mit einem Bußgeld belegt, das bei Gefährdung bis zu 50 € beträgt und 3 Punkte in Flensburg einbringt.
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ALF fährt immer im Kofferraum mit und der ist mit Netz und Trenngitter zum Fahrgastraum gesichert.
Allerdings stellt ein Hund im Auto in der Straßenverkehrsordnung eine Ladung dar, die so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können (§ 22 StVO).
Ferner regelt § 23 StVO, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
Ein Verstoß gegen diese Vorschriften ist gemäß § 49 Abs. 1 Ziff. 21 und 22 StVO mit einem Bußgeld belegt, das bei Gefährdung bis zu 50 € beträgt und 3 Punkte in Flensburg einbringt.
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ALF fährt immer im Kofferraum mit und der ist mit Netz und Trenngitter zum Fahrgastraum gesichert.
Re: Anschnallpflicht für Hunde
Das ist auch die vermutlich gebräuchliste Methode, einen Hund relativ sicher zu transportieren. Würde man den Hund noch zusätzlich mittels Brustgeschirr angurten (auf gar keinen Fall die Kombination Gurt - Halsband!!!) wäre die Sicherheit für die Fahrzeuginsassen bestmöglichst gewährleistet.ALF hat geschrieben:ALF fährt immer im Kofferraum mit und der ist mit Netz und Trenngitter zum Fahrgastraum gesichert.
Das ist der Minimalsatz der dann berappt werden muß, wenn man in eine Kontrolle gerät und dort festgestellt wird, daß der Hund nicht vorschriftsmäßig gesichert ist.ALF hat geschrieben:Ein Verstoß gegen diese Vorschriften ist gemäß § 49 Abs. 1 Ziff. 21 und 22 StVO mit einem Bußgeld belegt, das bei Gefährdung bis zu 50 € beträgt und 3 Punkte in Flensburg einbringt.
Kommt es aber zu einem Verkehrsunfall, in welchem ein "nicht gesicherter Hund" einen Insassen schädigt oder gar tötet, greift das Strafrecht - hier fahrlässige Körperverletzung oder gar Körperverletzung mit Todesfolge, infolge nicht ordnungsgemäßer Ladungssicherung!
Da bezahlt keine Hundehaftpflicht oder Kfz Haftpflichtversicherung!
- Thomas
- Briardexperte
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Re: Anschnallpflicht für Hunde
Ich find es immer schlimm, wenn ich einen Hund da hinten seh und die Sonne knallt voll rein. Warum haben die Leute keine Sonnenschutzfolie?ALF hat geschrieben: ALF fährt immer im Kofferraum mit und der ist mit Netz und Trenngitter zum Fahrgastraum gesichert.
- jassac
- Briard
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Re: Anschnallpflicht für Hunde
Hallo,
armer armer Alf , der muss im Kofferraum mitfahren
aber kennt ihr diese Kofferraum-Dinger von Limosinen .....mit Lüftungsschlitzen, diese Klappenaufhalte- Dinger von früher , wo tatsächlich der Hund im Kofferraum von Limosinen transportiert werden konnte
:
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Gruß Jassac
armer armer Alf , der muss im Kofferraum mitfahren



Spaß beiseite ,ALF fährt immer im Kofferraum mit und der ist mit Netz und Trenngitter zum Fahrgastraum gesichert.
aber kennt ihr diese Kofferraum-Dinger von Limosinen .....mit Lüftungsschlitzen, diese Klappenaufhalte- Dinger von früher , wo tatsächlich der Hund im Kofferraum von Limosinen transportiert werden konnte



Gruß Jassac
Frieda ist am 06.06.2020 verstorben.
Re: Anschnallpflicht für Hunde
Ich finde es auch unverantwortlich, wenn man einen Hund ohne entsprechende Sicherung mit im Auto transportiert. Wenn ich schon sehe, wie manchmal kleine Hunde hinten auf der Hutablage sitzen. Diese werden doch echt zum Wurfgeschoss, wenn man mal unvorhergesehen bremsen muss. Wir werden eine Box kaufen, in die unser Hund muss, wenn er im Auto mitfährt.
Gruß Ralf
Gruß Ralf
Re: Anschnallpflicht für Hunde
Bei uns normalerweise immer im Kombi hinten im Kofferaum, da kann jeder für sich selber entscheiden ob in einer Box oder nicht...
Einzige Ausnahme ist normalerweise die erste Fahrt vom Züchter nach Hause, da liegt das Kleine dann bei Frauchen vorne im Fußraum!!!
Einzige Ausnahme ist normalerweise die erste Fahrt vom Züchter nach Hause, da liegt das Kleine dann bei Frauchen vorne im Fußraum!!!